Kritische Infrastruktur ist immer wieder Angriffen ausgesetzt – sowohl lokal vor Ort oder im digitalen Raum. Ob Stromnetze, Rechenzentren oder Krankenhäuser: Zertifizierte mobile Videoüberwachung in kritischen Infrastrukturen ist entscheidend für KRITIS-Verantwortliche und Sicherheitsexperten, um branchenspezifische Sicherheitsstandards, speziell in der Energieversorgung, IT-Sicherheit und bei Aufsichtsbehörden zuverlässig umzusetzen. Das IT-Sicherheitsgesetz definiert dabei verbindliche Vorgaben für KRITIS, wobei die Datensicherheit und die Auditierung von Sicherheitsstandards zentrale Anforderungen für Überwachungssysteme wie das von LivEye sind. Ob strategische oder technische Entscheider wie IT-Architekten, Sicherheitsverantwortliche oder Behördenvertreter – messbare Lösungen zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen sind unerlässlich.
Sicherheitsanforderungen jenseits der DSGVO
Die Einhaltung allgemeiner Datenschutzbestimmungen wie der DSGVO reicht für Betreiber kritischer Infrastrukturen längst nicht aus, da diese nur einen grundlegenden Schutz personenbezogener Daten gewährleisten. KRITIS-Anlagen sind jedoch mit weit komplexeren Risiken konfrontiert: Ausfälle, Naturkatastrophen oder Manipulationen können unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, die öffentliche Ordnung und die nationale Sicherheit haben. Mobile Videoüberwachungssysteme, die flexibel an unterschiedlichen Standorten eingesetzt werden, stellen dabei eine besondere Herausforderung dar. Sie müssen nicht nur den hohen Anforderungen an Datenschutz genügen, sondern auch branchenspezifische Sicherheitsstandards erfüllen, die etwa Manipulationsschutz, sichere Datenübertragung und robuste Zugriffskontrollen umfassen. Die komplexe Compliance-Landschaft verlangt daher eine ganzheitliche Betrachtung von technischen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen, um Ausfälle zu verhindern und die Resilienz kritischer Infrastrukturen sicherzustellen.
Branchenspezifische Anforderungen an die mobile Videoüberwachung in kritischen Infrastrukturen gehen deutlich über allgemeine IT-Sicherheitsstandards hinaus, da sie individuelle Risiken und Schutzbedarfe einzelner Sektoren wie Energie, Wasser oder Telekommunikation berücksichtigen müssen. Regulatorische Vorgaben wie das IT-Sicherheitsgesetz erhöhen den Compliance-Druck für Betreiber spürbar und machen eine passgenaue Sicherheitsstrategie für unterschiedliche Anwendungsbereiche unerlässlich.Wie die mobile Videoüberwachung auf neue Anforderungen und technologischen Wandel bereits reagiert und wieso innovative Schutzlösungen für kritische Infrastrukturen besonders bedeutsam sind, zeigen aktuelle Entwicklungen in der Sicherheitstechnik.
Rechtlicher Rahmen und regulatorische Grundlagen: IT-Sicherheitsgesetz und KRITIS-Verordnung
Verschiedene Anforderungen und rechtliche Vereinbarungen sind essentiell für die erfolgreiche Überwachung kritischer Infrastrukturen.
Gesetzliche Anforderungen für KRITIS-Betreiber
Betreiber kritischer Infrastrukturen stehen vor der Herausforderung, mobile Videoüberwachungssysteme nicht nur effektiv einzusetzen, sondern auch gesetzeskonform und zertifiziert zu betreiben. Dazu sind folgende Regularien relevant:
- Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 deckt auch eine gesetzeskonforme Integration mobiler Videoüberwachungssysteme in das Sicherheitskonzept von KRITIS ab. Zertifizierte Lösungen wie die von LivEye können dabei Manipulationsschutz, sichere Datenübertragung und Echtzeitüberwachung bieten, um Angriffsflächen zu minimieren und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
- Meldepflichten und Nachweispflichten: KRITIS-Betreiber sind gemäß BSIG und Kritis-Verordnung verpflichtet, sicherheitsrelevante Vorfälle unverzüglich an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden. Zusätzlich müssen die eingesetzten Systeme und die getroffenen Schutzmaßnahmen umfassend dokumentiert und auf Anfrage nachgewiesen werden, um die regulatorische Compliance sicherzustellen.
- Bußgelder und Sanktionen bei Nichteinhaltung: Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann zu erheblichen Bußgeldern und Sanktionen führen. Bundesnetzagentur und BSI überwachen die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen und können bei Verstößen konsequent einschreiten.
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Mit Blick auf gesetzliche Anforderungen und potenzielle Sanktionierungen erscheint eine korrekte Auditierung der Sicherheitsstandards von Überwachungssystemen umso wichtiger. Bestimmte technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) müssen daher von KRITIS-Betreibern bzw. der mobilen Videoüberwachung ergriffen und eingehalten werden.
Spezielle Anforderungen für mobile Systeme: Mobile Videoüberwachungslösungen müssen besonders manipulationssicher, flexibel einsetzbar und für den autarken Betrieb in KRITIS-Umgebungen ausgelegt sein.
Dokumentations- und Auditpflichten: Alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen und Systemzustände müssen kontinuierlich dokumentiert und für Audits revisionssicher nachgewiesen werden. Schnittstellen zur DSGVO und NIS-2-Richtlinie: Technische Maßnahmen wie die mobile Videoüberwachung müssen sowohl KRITIS-Vorgaben als auch DSGVO- und NIS-2-Standards zur Datensicherheit erfüllen.
KRITIS-spezifische Regulierung im Energiesektor
Die Energieversorgung zählt zu den am strengsten regulierten KRITIS-Sektoren in Deutschland. Für Energieversorger sind daher regulatorische Anforderungen wie der branchenspezifische Sicherheitsstandard BS3 Energie zu beachten. Dazu kommen gesonderte Sicherheitsanforderungen für besonders schützenswerte Infrastrukturen und erneuerbare Energien.
Betreiber sind verpflichtet, branchenspezifische Sicherheitsstandards der Energieversorgung wie den B3S Energie umzusetzen. Der B3S Energie enthält technische, organisatorische und prozessuale Vorgaben, z. B. zur Risikobewertung, Zugangskontrolle, Netztrennung, Verschlüsselung, Notfallmanagement, Audits und dem Umgang mit Sicherheitsvorfällen. Auch mobile Videoüberwachungen müssen B3S-konform in das Sicherheitskonzept integriert und technisch sowie organisatorisch abgesichert werden. Ergänzend dazu legt die Bundesnetzagentur (BNetzA) weitere technische Anforderungen fest: beispielsweise zur Netzsicherheit, Störungsprävention und zur Absicherung kritischer Anlagen mit Blick auf IT- und physische Sicherheit.
Infrastrukturen wie Umspannwerke, Kraftwerke und Verteilnetze unterliegen besonders hohen Sicherheitsanforderungen, da ein Ausfall gravierende Folgen für die nationale Energieversorgung hätte. Mobile Videoüberwachungssysteme müssen hier manipulationsgeschützt, hochverfügbar und vollständig in bestehende Sicherheitsarchitekturen eingebunden sein.
Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien steigt die Relevanz von dezentraler Energieerzeugung sowie von Solar- und Windanlagen. Diese sind häufig abgelegen, schwer zugänglich und daher besonders anfällig für Diebstahl, Vandalismus oder Sabotage. Eine mobile Videoüberwachung bietet hier effektiven Perimeterschutz und Echtzeit-Alarmierung.
Leitwarten und SCADA-Systeme sind die digitalen Nervenzentren der Energieversorgung. Der physische und digitale Schutz dieser Einrichtungen durch zertifizierte, mobile Videoüberwachung ist essenziell, um gezielte Angriffe und unautorisierte Zugriffe zu verhindern sowie lückenlose Protokollierung sicherzustellen.
Neben Energieversorgern gelten auch für Anlagenbetreiber der Wasserversorgung und Telekommunikationsexperten vergleichbare regulatorische Vorgaben, in denen mobile Videoüberwachung damit an Bedeutung gewinnt.
Compliance-relevante technische Anforderungen mobiler Videoüberwachung
Im KRITIS-Umfeld unterliegen mobile Videoüberwachungssysteme technischen Vorgaben und Empfehlungen, um Datenschutz, Systemintegrität und Nachvollziehbarkeit sicherzustellen. Dazu zählen beispielsweise Verschlüsselungsstandards im Gesundheitsweisen nach BSI TR-03161 sowie Zugriffskontrollen und Authentifizierungen.
Laut BSI TR-03161 ist eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zwingend erforderlich, um die Vertraulichkeit von Videodaten zu gewährleisten. Ebenso essentiell ist ein robustes Schlüsselmanagement, das speziell für kritische Infrastrukturen entwickelt wurde, sowie der Einsatz zertifizierter Hardware Security Modules (HSM) zur sicheren Schlüsselaufbewahrung. Ergänzend verlangen KRITIS-spezifische Sicherheitsstandards eine konsequente Zugriffskontrolle und Authentifizierung, darunter Multi-Faktor-Authentifizierung, klar definierte rollenbasierte Zugriffsrechte sowie ein manipulationssicherer Audit-Trail, der sämtliche Zugriffe und Systemänderungen dokumentiert und protokolliert.
Branchenspezifische mobile Systemsicherheit
Für den zuverlässigen Betrieb mobiler Videoüberwachung in kritischen Infrastrukturen sind physische Sicherheit durch vandalismussichere Gehäuse, Tamper Detection und Manipulationsschutz nach IEC 62443 sowie integriertes Umgebungsmonitoring mit Alarmierung ebenso zentral wie auf Netzwerkebene sichere Übertragungsprotokolle, Netzwerksegmentierung, Isolation und systemische Ausfallsicherheit, die gemeinsam unbefugte Zugriffe verhindern und einen stabilen, geschützten Betrieb auch unter Extrembedingungen gewährleisten.
Zertifizierungslandschaft und Standards bei KRITIS
Verschiedene Zertifizierungen und branchenspezifische Standards wie ISO/IEC 27001/27002, IEC 62443, IEC 62676, BSI TR-03161 Common Criteria gewährleisten Betreibern die sichere Zusammenarbeit mit Partnern zum Schutz der kritischen Infrastruktur, insbesondere in den Bereichen Energie, Wasser und Telekommunikation. Dabei nehmen akkreditierte Prüfstellen eine besondere Rolle ein.
Internationale und nationale Standards
ISO/IEC 27001/27002: Information Security Management – Anforderungen und Leitlinien für Informationssicherheits-Managementsysteme (ISMS).
IEC 62443: Industrial Communication Networks Security – Cybersicherheitsstandard für industrielle Automatisierung und Schutz gegen Manipulation.
IEC 62676: Video Surveillance Systems for Security Applications – Technische Mindestanforderungen an professionelle Videoüberwachungssysteme.
BSI TR-03161: Technische Richtlinie TR-03161 – Vorgaben für Verschlüsselung und Datenverarbeitung bei staatlich regulierten Videoüberwachungen.
Common Criteria (CC): allgemeines Evaluierungsverfahren – Internationales Prüfverfahren zur Bewertung und Zertifizierung von IT-Sicherheitsfunktionen.
Zulieferer und Dienstleister wie LivEye sind im AVPQ (Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen) und im HPQR (Hessisches Präqualifikationsregister) gelistet. Diese Verzeichnisse bestätigen die Eignung für öffentliche Aufträge und können als zusätzlicher Vertrauensfaktor für KRITIS-Betreiber bei der Auswahl zuverlässiger Partner dienen – ein zusätzlicher Compliance- und Vertrauensvorteil für KRITIS-Betreiber.
Je nach Branche und Bedarf gibt es auch verschiedene KRITIS-spezifische Zertifizierungen.
KRITIS-spezifische Zertifizierungen: Energie, Wasser und Telekommunikation
Die Energieversorgung zählt zu den wichtigsten kritischen Infrastrukturen und unterliegt daher strengen branchenspezifischen Regulierungen. Da Energieversorger oft weitreichende Areale bespielen, kann hier die Perimeterüberwachung als ganzheitliches Sicherheitskonzept dienen. Hier spielen insbesondere die B3S-Energiezertifizierung, die speziellen Anforderungen für Kraftwerke und Umspannwerke, Solarpark-Überwachungen und die Integration von KRITIS in Netzleittechnik und SCADA-Systeme eine Rolle.
Der B3S Energie-Standard, der speziell für die Sicherheitsanforderungen in der Energiebranche entwickelt wurde, ist dabei von besonderer Relevanz. Dieser Standard definiert verbindliche Mindestanforderungen für technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, die Betreiber von Energieanlagen einhalten müssen, um die Verfügbarkeit und Integrität ihrer Systeme zu gewährleisten.
Die BNetzA überwacht zusätzlich die Einhaltung regulatorischer Vorgaben und setzt Anforderungen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit durch. Dazu gehört insbesondere der Schutz von sensiblen Anlagen wie Umspannwerken, Kraftwerken und Verteilnetzen, die durch gezielte Videoüberwachung abgesichert werden müssen, um physische Angriffe oder Sabotage frühzeitig zu erkennen.
Auch im Bereich der Solaranlagen und dezentralen Energieerzeugung wachsen die Anforderungen an die Sicherheitsmaßnahmen. Hier ist eine nahtlose Integration mobiler Videoüberwachungssysteme notwendig, um verteilte Anlagen effektiv zu überwachen und Schwachstellen schnell zu identifizieren.
Für IT-Sicherheitsverantwortliche spielt schließlich die Integration in Netzleitstellen und Steuerungsinfrastrukturen eine entscheidende Rolle. Sogenannte SCADA-Systeme bezeichnen ein Steuerungssystem, das zur Überwachung und Fernsteuerung von industriellen Prozessen eingesetzt wird. Sie sammeln Daten von Sensoren und Aktoren in Anlagen wie Kraftwerken, Wasserwerken, Fabriken oder Netzleitstellen und ermöglichen so eine zentrale Kontrolle und Steuerung in Echtzeit. Daher müssen diese durch mobile Videoüberwachungslösungen besonders gegen Cyber- und physische Bedrohungen geschützt sein.
Aber auch die Wasserversorgung und Telekommunikation stehen unter besonderen Auflagen, die KRITIS-zertifizierten Schutz erfordern, so beispielsweise die Vorgaben des DVGW-Regelwerk, des Telekommunikationsgesetz sowie die Vorgaben der BNetzA.
Die Rolle akkreditierter Prüfstellen
Akkreditierte Prüfstellen spielen eine zentrale Rolle bei der Zertifizierung und Sicherstellung der IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen. BSI-akkreditierte Prüfstellen führen dabei unabhängige Bewertungen und Audits durch, um die Einhaltung der branchenspezifischen Sicherheitsanforderungen zu überprüfen. Im Rahmen der Zertifizierungsprozesse nach Common Criteria (CC) werden Sicherheitseigenschaften von IT-Produkten systematisch evaluiert, um ein hohes Maß an Vertrauen zu gewährleisten. Ergänzend kommen branchenspezifische Evaluierungsverfahren zum Einsatz, die auf die individuellen Risiken und Anforderungen der jeweiligen KRITIS-Sektoren zugeschnitten sind und so eine passgenaue Sicherheitsbewertung ermöglichen.
KRITIS-spezifische Audit- und Compliance-Prozesse: Prüfungen, Monitoring und Dokumentation
Regulatorische Audits und Behördenprüfungen, Monitoring und eine exakte und sichere Dokumentation sind essenzielle Bestandteile der Sicherstellung der Compliance in kritischen Infrastrukturen. Umso relevanter ist die Zusammenarbeit mit einem vertrauenswürdigen Partner wie LivEye, der die verschiedenen Anforderungen kennt und umsetzen kann.
Regulatorische Audits und Behördenprüfungen bei KRITIS
Zu den KRITIS-spezifischen Audit- und Compliance-Prozessen zählen insbesondere der BSI-Audit sowie verschiedene branchenspezifische Aufsichtsbehörden:
BSI-Audits nach IT-Sicherheitsgesetz: Das BSI führt im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes regelmäßige Audits bei KRITIS-Betreibern durch, um die Einhaltung der vorgeschriebenen IT-Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und die Resilienz der Systeme zu gewährleisten. Diese Prüfungen umfassen technische, organisatorische und dokumentarische Anforderungen und sind Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitsstandards.
Branchenspezifische Aufsichtsbehörden: Neben dem BSI sind verschiedene Fachbehörden für die Überwachung der jeweiligen KRITIS-Sektoren zuständig. Für die Energieversorgung überwacht die BNetzA die Einhaltung von Sicherheits- und Versorgungspflichten, insbesondere bei Netzbetreibern und Energieversorgern. Die Wasserbehörden sind zuständig für die Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen in der Wasserversorgung, einschließlich Wasserwerken und Pumpstationen, um die Versorgungssicherheit und Hygiene zu gewährleisten. Für den Bereich Telekommunikation kontrolliert ebenfalls die BNetzA die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Telekommunikationsnetzen und kritischer Infrastruktur wie Rechenzentren und Mobilfunkstationen.
Diese Prüfungen und Audits bilden zusammen das Rückgrat der KRITIS-Compliance und sorgen dafür, dass Betreiber ihre Sicherheitsverpflichtungen systematisch erfüllen und dokumentieren.
Monitoring als zentraler Prozess im KRITIS-Compliance
Die kontinuierliche Überwachung kritischer Systeme ist zentral für die Aufrechterhaltung der Sicherheit in KRITIS-Bereichen und ermöglicht das frühzeitige Erkennen von Angriffen oder Störungen. Betreiber sind verpflichtet, Sicherheitsvorfälle unverzüglich zu melden, um rasch Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Ein systematisches Schwachstellenmanagement gemäß den BSI-Standards sorgt dafür, dass identifizierte Sicherheitslücken zeitnah bewertet und behoben werden.
Dokumentation und Nachweisführung
Um den komplexen Compliance-Anforderungen gerecht zu werden, müssen KRITIS-Betreiber spezifische Dokumentationspflichten erfüllen. Dazu gehört die lückenlose Führung eines Audit-Trails, der alle sicherheitsrelevanten Ereignisse nachvollziehbar festhält. Zudem ist ein transparentes Berichtswesen gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden sicherzustellen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben jederzeit nachweisen zu können.
Aktuelle Entwicklungen in der KRITIS-Regulierung
Die regulatorischen Anforderungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen befinden sich im Wandel – mit direkten Auswirkungen auf den Einsatz von Sicherheits- und Überwachungslösungen.
Neue regulatorische Anforderungen
Die EU-weite NIS-2-Richtlinie erweitert die betroffenen KRITIS-Betreiber und verschärft Anforderungen an Risikomanagement und Meldedisziplin. Der geplante EU Cyber Resilience Act setzt produktbezogene IT-Sicherheitsmindestanforderungen, auch für mobile Videoüberwachung. Zudem erhöhen verschärfte IT-Sicherheitsgesetze Sicherheitsstandards, Prüfpflichten und Nachweiserfordernisse, besonders in Energieversorgung und digitaler Infrastruktur.
Technologische Entwicklungen und Herausforderungen für KRITIS
KRITIS-Betreiber müssen immer strengere regulatorische und technische Anforderungen erfüllen. Anbieter wie LivEye reagieren mit KI-gestützter Bedrohungserkennung in Energienetzen für frühzeitige Angriffserkennung, Edge Computing für schnellere Datenverarbeitung vor Ort sowie quantensicherer Verschlüsselung zum Schutz vor künftigen Angriffen.
Branchenspezifische Trends
Verschiedene branchenspezifische Trends setzen die Benchmark für KRITIS-Betreiber: Dazu zählen Smart Grids für eine effiziente, zuverlässige Energieversorgung, Cybersecurity-Maßnahmen für Solarparks und Windanlagen sowie integrierte Sicherheitskonzepte für Institutionen mit dem Fokus auf Energiewende.
Best Practices und Handlungsempfehlungen
Anhand der dargestellten Herausforderungen und Trends lassen sich verschiedene Handlungsempfehlungen ableiten.
Handlungsempfehlungen und Erfolgsfaktoren für KRITIS-Zertifizierungen
Die erfolgreiche Zertifizierung mobiler Videoüberwachungssysteme für KRITIS erfordert eine strategische und gut koordinierte Herangehensweise. Für Compliance-Manager ist ein zentraler Erfolgsfaktor die frühzeitige Einbindung der Aufsichtsbehörden wie dem BSI oder der Bundesnetzagentur. Durch den direkten Dialog lassen sich regulatorische Anforderungen präzise verstehen und erfüllen, Missverständnisse vermeiden und der Zertifizierungsprozess deutlich beschleunigen.
Darüber hinaus ist ein systematisches KRITIS-Projektmanagement unerlässlich. Dazu gehören klare Verantwortlichkeiten, definierte Meilensteine und ein strukturierter Ablauf, der sowohl die technische Umsetzung der mobilen Videoüberwachung als auch die erforderlichen Dokumentations- und Auditierungsprozesse berücksichtigt. Hierbei bewährt sich der Einsatz spezialisierter Lösungen wie die von zertifizierten Anbietern wie LivEye, die modulare und skalierbare Systeme anbieten, welche speziell auf die Anforderungen der KRITIS-Branche zugeschnitten sind. Diese Systeme unterstützen nicht nur die Einhaltung der branchenspezifischen Sicherheitsstandards, sondern erleichtern auch die lückenlose Dokumentation aller Sicherheitsmaßnahmen und Vorfälle.
Ein weiterer wesentlicher Faktor ist die Koordination zwischen verschiedenen Compliance-Bereichen, etwa IT-Sicherheit, Datenschutz und physische Sicherheit. Nur durch eine integrierte Zusammenarbeit aller Fachbereiche kann sichergestellt werden, dass mobile Videoüberwachungssysteme sowohl den Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes, der DSGVO als auch den spezifischen KRITIS-Anforderungen entsprechen. Dies minimiert Risiken, verhindert redundante Prozesse und gewährleistet eine ganzheitliche Sicherheitsstrategie.
Regulatorische Herausforderungen und KRITIS-Dachgesetz: Wie sich Compliance-Anforderungen für kritische Infrastrukturen entwickeln
Kritische Infrastrukturen stehen nicht nur bedingt durch Naturkatastrophen und technischer Innovation vor neuen Herausforderungen – auch die sich wandelnden regulatorischen Anforderungen, die branchenspezifische Standards bzgl. Themen wie Informationssicherheit und Datenschutz erfordern, spielen eine wichtige Rolle für die Zukunft von KRITIS. Die Sicherheitsbranche schaut dabei mit Spannung auf die Einführung des KRITIS-Dachgesetzes, dessen geplante Änderungen unter anderem die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen, regelmäßige Risiko- und Sicherheitsanalysen sowie die Einhaltung von Branchenstandards und Best Practices beinhaltet. Die KRITIS-spezifischen Anforderungen an mobile Videoüberwachungssysteme sind daher komplex und erfordern eine sorgfältige Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie technischer Standards, um die Sicherheit kritischer Infrastrukturen zu gewährleisten.
KRITIS-Betreiber sollten daher frühzeitig auf umfassende Compliance-Strategien, eine enge Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und den Einsatz moderner, zertifizierter Technologien setzen. Die Zukunft der KRITIS-Sicherheit wird zunehmend von innovativen Ansätzen wie KI-gestützter Bedrohungserkennung und quantensicherer Verschlüsselung geprägt sein, die den Schutz kritischer Systeme weiter stärken. Hier ist es essentiell, einen modernen und flexiblen Partner wie LiveEye an seiner Seite zu haben, der neueste Entwicklungen kennt und unter Berücksichtigung sich ändernder Anforderungen einsetzt.